Wohin mit Vorsorgevollmachten?

publiziert am 31/08/2023

Die steigende Bedeutung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen im alltäglichen Leben hat auch dazu geführt, dass Unternehmer hier ein lukratives Geschäftsfeld für sich entdeckt haben: Sie werben mitunter mit der vermeintlich sicheren, treuhänderischen Verwahrung der Originalvollmachten und Patientenverfügungen sowie dem weltweiten sofortigen Zugriff auf die digitalisierten Kopien – selbstverständlich gegen ein nicht unerhebliches Entgelt.

Vorsicht: Fragwürdige Geschäftsmodelle kommerzieller Verwahrunternehmen

Geben Bevollmächtigte Originaldokumente aus der Hand geben, ist die sofortige Handlungsfähigkeit im Fall der Fälle gefährdet. So ist beispielsweise die Kündigung eines Mietvertrages durch Bevollmächtigte unwirksam, wenn die Vollmachtsurkunde nicht im Original oder in Ausfertigung vorgelegt werden kann und der Vermieter oder die Vermieterin die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Auch bei einer Patientenverfügung können Probleme auftreten. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, muss also eigenhändig unterschrieben sein.

Kopien von Papierurkunden

Die beworbene weltweite Zugriffsmöglichkeit auf digitalisierte Papierdokumente bietet keinen Mehrwert gegenüber einem selbst erstellten Scan, der wesentlich günstiger käme: Da bei einfachen Kopien – seien es digitale oder analoge – keine Gewähr dafür besteht, dass die Vollmacht oder Patientenverfügung nicht zwischenzeitlich widerrufen und die Originale vernichtet wurden, werden sie im Rechtsverkehr zu Recht nicht akzeptiert.

Im Ernstfall bedeutet dies: Nach der Einlieferung in ein Krankenhaus fragen Ärztinnen oder Ärzte häufig nach Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die Angehörigen wissen zwar von deren Existenz. Wurden die Dokumente jedoch bei einem Privatunternehmen in Verwahrung gegeben, sind die Originale nicht sofort verfügbar. Angehörige müssen in der Notsituation unter Hochdruck alle Hebel in Bewegung setzen, um schnellstmöglich an das Originaldokument zu gelangen. Gewonnen wird dadurch nichts. Im Gegenteil: Sie zahlen obendrein noch gutes Geld.

Notarurkunde

Vorteile bietet die notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmacht, wenn gewünscht mit Patientenverfügung: Die Originalurkunde wird von uns ohne Zusatzkosten in die Urkundensammlung genommen und dort über Jahrzehnte sicher aufbewahrt. Im Unterschied zur kommerziellen Verwahrung erhalten Sie bzw. Ihre Vertrauenspersonen nach Errichtung der notariellen Urkunde von dieser sogenannte Ausfertigungen. Eine Ausfertigung stellt keine bloße Kopie dar, sondern ist im Rechtsverkehr wie das Originaldokument zu behandeln. Somit können mehrere “Originale” produziert werden.

Durch Vorlage einer Ausfertigung können eine Bevollmächtigung oder die Erklärungen in einer Patientenverfügung rechtssicher und zuverlässig nachgewiesen werden. Und bei Verlust besteht die Möglichkeit, nachträglich weitere Ausfertigungen bei uns zu beantragen. Auf Wunsch können wir sogar Ausfertigungen direkt an die Bevollmächtigten aushändigen. So lassen sich sofortige Handlungsfähigkeit in akutenNotsituationen, Ersatz bei Verlust und sichere Aufbewahrung ohne Zusatzkosten miteinander vereinen.

Bei der nicht beurkundeten Vollmacht oder Patientenverfügung ist es bei einem Verlust oder einer Zerstörung hingegen nicht möglich, Ersatz zu bekommen, vielmehr ist eine Neuerrichtung nötig. Das ist aber nicht möglich, wenn der oder die Erklärende nicht mehr geschäftsfähig ist.

Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister: ein Muss

Wichtig ist nach Errichtung einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Patientenverfügung auch, dass diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) registriert wird. Damit können im Notfall Betreuungsgericht und behandelnde Ärztinnen und Ärzte schnell und zuverlässig in Erfahrung bringen, ob es eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gibt und mit den registrierten Vertrauenspersonen in Kontakt treten. Wir regsitrieren unsere Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen standardmäßig, um deren Berücksichtigung im Falle der Fälle zu gewährleisten.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung!

Ihre

Notare Bergstraße

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