Interessenkonflikt bei Erbschaft minderjähriger Kinder?

publiziert am 31/08/2022

Das OLG München hat sich kürzlich mit der Frage beschäftigt, ob im Zuge der Erbeinsetzung minderjähriger Kinder ein Interessenkonflikt entsteht, wenn ein Miterbe (Kindesvater) zugleich Testamentsvollstrecker des Minderjährigen ist. Das Oberlandesgericht hat dazu entschieden, dass ein solcher Interessenkonflikt der Einzelfallbeurteilung unterliegt und nicht zwingend die Bestellung eines Ergänzungspflegers erfordert (Beschl. v. 3. Juni 2022 – 2 WF 232/22 e).

Wenn zwischen Eltern und minderjährigen Kindern ein Interessenkonflikt besteht, wird als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen ein Ergänzungspfleger bestellt. Die Bestellung eines Ergänzungspflegers sei aber nicht dafür bestimmt, abstrakt zu prüfen, ob das Elternteil die Vermögensinteressen des Kindes pflichtgemäß wahrnimmt oder ob ein Vorgehen gegen ihn notwendig wird. Auch sei sie nicht dafür gedacht, den Zugriff auf Informationen über die ererbten Vermögenswerte der Kinder zu ermöglichen. Die Eltern seien die natürlichen Verwalter der Vermögensinteressen des Kindes. Erst ein tatsächlich auftretender Interessenkonflikt, der die Befürchtung einer nicht angemessenen Vertretung der Kindesinteressen aufkommen ließe, könne eine Ergänzungspflegschaft im konkreten Fall rechtfertigen. Dem genüge die bloße Stellung als Miterbe, Testamentsvollstrecker und vermögensverwaltendes Elternteil nicht.

Sei im Einzelfall ein Interessenkonflikt zu bejahen, habe dies zunächst nur zur Folge, dass das andere Elternteil die alleinige Verwaltung des Vermögens des Sorgeberechtigten übernehme. Eine Ergänzungspflegschaft käme daher nur in Betracht, wenn beide Eltern von der Vermögenssorge – im Hinblick auf die Erbschaft etwa durch letztwillige Verfügung des Erblassers – ausgeschlossen seien.

Die Ernennung eines Miterben als Testamentsvollstrecker, der als solcher auch die Erbschaft seiner minderjährigen Kinder verwaltet, ist daher im Grundsatz möglich.

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Ihre

Notare Bergstraße

2022-08 – Erbschaft Minderjährige – Interessenkonflikt

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