Ein Notarielles Testament kann Ärger verhindern
publiziert am 20/11/2021
Streit kommt in den besten Familien vor.
Erbauseinandersetzungen gehören dabei zu den unerfreulichsten Streitigkeiten überhaupt. Sie werden mit unerbittlicher Härte vor Gericht geführt. Ein vom Notar beurkundetes, also notarielles Testament kann dies verhindern.
Ein notarielles Testament garantiert,
dass der „letzte Wille” formell richtig wiedergegeben wird und die Anordnungen zur Erbschaft klar und eindeutig im angegeben sind. Der Erblasser wird von einem Fachmann beraten, der ihn vor unüberlegten Entschlüssen und ungeschickten Formulierungen im Testament schützt. Denn oft tauchen in privatschriftlichen Testamenten Begriffe auf, deren Wirkung und Tragweite für den Erblasser unbekannt sind. Wirkt hingegen ein Notar bei der Erstellung eines Testaments mit, so erhält der Erblasser Kenntnis über die gesetzlich möglichen Gestaltungsformen.
Neben formellen und inhaltlichen Fehlern bei einem Testament, das ohne Notar einfach in einem Geheimfach versteckt wird, besteht ferner die Gefahr, dass der erste Finder das Schriftstück verändert. Oder es ist so gut versteckt, dass es gar nicht erst entdeckt wird. Wird das Testament von einem Notar beurkundet, ist dieser verpflichtet, das Testament unverzüglich in einem versiegelten Umschlag in die amtliche Verwahrung des Amtsgerichtes seines Bezirks zu geben. Dort wird das notarielle Testament aufbewahrt bis der Todesfall eintritt und danach vom Amtsgericht eröffnet.
Jedes notarielle Testament wird zudem im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer (ZTR) registriert.
Das ZTR wird von allen Sterbefällen durch die Standesämter automatisiert unterrichtet und benachrichtigt die Verwahrstellen der registrierten Verfügungen von Todes wegen unverzüglich.
Ein notariell beurkundetes Testament hat ferner den Vorteil, dass die Erben häufig keinen Erbschein beantragen müssen. Das spart Kosten und Zeit. Bei der Übertragung von Grundbesitz oder Bankkonten ersetzt das notarielle Testament den Erbschein.
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