Online Verfahren ab August 2022

publiziert am 14/04/2022

Bereits mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 05.07.2021 wurde der Weg frei für Online-Gründungen der GmbH sowie Online-Verfahren für Registeranmeldungen ab 1. August 2022.

Diese Vorschriften sollen nun nochmals ergänzt und erweitert werden. Zukünftig werden Online-Beglaubigungen von Handelsregisteranmeldungen für alle Rechtsträger möglich sein. Gleichzeitig werden Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ebenfalls in den Anwendungsbereich des notariellen Online-Beglaubigungsverfahrens einbezogen.

Die Online-Gründung einer GmbH wird nicht mehr auf Bargründungen beschränkt, bei denen also das Stammkapital von den Gründern in Geld erbracht wird. Sachgründungen, bei denen das Kapital in Form von Gegenständen wie beispielsweise Kraftfahrzeugen aufgebracht wird, sollen in den Anwendungsbereich der Online-Gründung einbezogen werden. Ausgenommen bleiben Sachgründungen unter Einbringung von Gegenständen, deren Übertragung ihrerseits beurkundungspflichtig ist (beispielsweise Grundstücke oder GmbH-Geschäftsanteile). Für diese Beurkundungsgegenstände sind Online-Verfahren generell nicht zugelassen.

Darüber hinaus werden auch Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalmaßnahmen (Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals) in den Anwendungsbereich des Online-Verfahrens einbezogen.

Wir haben im Notariat Bergstraße entsprechende Videokommunikationseinrichtungen bereits installiert und freuen uns auf den August 2022.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Ihre

Notare Bergstraße

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