Hamburger Senat plant Grunderwerbsteuererhöhung

publiziert am 31/01/2022

Der Hamburger Senat will ab Januar 2023 die Grunderwerbsteuer in Hamburg auf 5,5 Prozent erhöhen. Als Grund wurde die coronabedingt angespannte Hauhaltslage genannt.

Gleichzeitig sollen junge Familien (Paare bis 45 J. mit mindestens einem Kind), die eine Wohnimmobilie kaufen und selbst nutzen wollen, entlastet werden: Für sie ist eine Ermäßigung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent geplant. Ebenfalls vorgesehen sind Steuersenkungen bei Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken. Um die geplanten Änderungen durchzusetzen, muss zunächst der Bund eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer durch die Länder beschließen. Das ist im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Im bundesweiten Vergleich läge Hamburg mit der geplanten Erhöhung der Grunderwerbsteuer im Mittelfeld:

Die Grunderwerbsteuer wird, anders als die Grundsteuer, nur beim Kauf einer Immobilie fällig. Bestimmte Erwerbsvorgänge sind steuerbefreit, wie zwischen Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung für die Immobilie. Daher sind bspw. mit gekaufte bewegliche Gegenstände herauszurechnen.

Eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist ohne vorherige Zahlung der Grunderwerbsteuer ist nicht möglich: Gemäß § 18 GrEStG sind Notare verpflichtet, der zuständigen Grunderwerbsteuerstelle jeden beurkundeten Kaufvertrag zusammen mit einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (Veräußerungsanzeige) einzureichen. Die Anzeigepflicht besteht selbst dann, wenn der Rechtsvorgang letztlich nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt oder steuerfrei ist. Das Finanzamt erteilt nach gezahlter Grunderwerbsteuer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und bestätigt damit, dass der Eintragung des Grundstückserwerbers im Grundbuch keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Ihre
Notare Bergstraße

2022-01-Grunderwerbsteuer-Erhoehung-geplant.pdf

Zurück zur Übersicht